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BGH, 30.07.2002 - 4 StR 212/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 137 StPO
Wirksamer Rechtsmittelverzicht (durch den Verteidiger; mündliche Ermächtigung; Beweis durch Erklärung des Verteidigers) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rechtsmittelverzicht - Verteidiger - Erklärung - Ermächtigung - Mündlich - Prozeßhandlung - Widerruf - Rücknahme
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.05.1999 - 4 StR 79/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsmittelverzicht
Auszug aus BGH, 30.07.2002 - 4 StR 212/02
Der somit wirksam erklärte Rechtsmittelverzicht kann als Prozeßhandlung nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1 m.w.N., BGH NStZ 1999, 526). - BGH, 04.09.1986 - 1 StR 461/86
Auszug aus BGH, 30.07.2002 - 4 StR 212/02
Der somit wirksam erklärte Rechtsmittelverzicht kann als Prozeßhandlung nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1 m.w.N., BGH NStZ 1999, 526).
- BGH, 14.01.2003 - 4 StR 516/02
Form und Nachweis der Ermächtigung zu einem Rechtsmittelverzicht
Eine solche Ermächtigung kann mündlich erteilt werden; zu ihrem Nachweis kann eine anwaltliche Erklärung genügen (BGH, Beschluß vom 30. Juli 2002 - 4 StR 212/02). - BGH, 12.04.2011 - 4 StR 48/11
Wirksamer Rechtsmittelverzicht (Erklärung zu Protokoll mit Unterschrift des …
Eine solche Ermächtigung kann mündlich erteilt werden; zu ihrem Nachweis kann eine anwaltliche Erklärung genügen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2002 - 4 StR 212/02 - und vom 14. Januar 2003 - 4 StR 516/02, NStZ 2004, 55).